Der neuste Coup des Schwyzer Kantonsgericht besteht darin, dass dieses die Vollmachten der IPCO-Geschädigten an die IG IPCO nicht anerkennt.

Damit will dessen Präsident offenbar verhindern, dass er die von IPCO per Ende März 2004 letztmalig bekanntgegebenen aktenkundigen Kontostand-Meldungen herausgeben muss – jetzt, wo die Urteile gegen die IPCO-Haupttäter Niggli und Reina doch rechtskräftig sind.

Manchmal fragt man sich im Fall IPCO: Ist hier Türkei – oder Kongo – und gar nicht die Schweiz?

 

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