Man sollte der Schwyzer Justiz nicht Schiebungen (womöglich in schwarze Kassen) unterstellen – oder auch nur eine Absicht dazu – dafür gibt es (zur Zeit) nun wirklich keinen Grund. Eher ist Dyskalkulie oder Schreibschwäche beim Erstellen von Abrechnungen im Spiel. Nur böse Zungen behaupten, ohne Abrechnung könne man sich auch einen darauf basierenden Zahlungsverkehr gleich schenken. Auch hat die SZ Justiz beim werterhaltenden und mündelsicheren Aufbewahren der im Ausland beschlagnahmten IPCO-€uros keineswegs abgewartet, bis der Kurs von (beispielsweise) 1.56 auf 1.07 gefallen ist. Der IPCO-Prozess zog sich von ganz alleine so lange hin. Das Kantonsgericht z.B. hatte für die Terminansetzung der Berufungsverhandlung nur gerade 3 Jahre (ca. 600 anspruchsvolle Arbeitstage) gebraucht.

Wegen permanenter Arbeitsüberlastung (Vorsicht, Burnout!seien Sie lieber bei Bagatell-Delikten generös statt mit den IPCO-Millionen) hat der Leidende Staatsanwalt lic.iur. Frédéric Störi bis zum 10. Juni 2017 noch keine Abrechnung der seit 2004 in Schwyz beschlagnahmten IPCO-Werte erstellt. Nun ist ihm aber per 1. Juni 2017 die Kanz-Listin des IPCO-Liquidators zuhilfe geeilt und hat dies – leider nicht ganz im Sinne der IPCO-Gläubiger – nachgeholt. In diesem Beitrag zeigt die IG IPCO die klitzekleinen Differenzen über gesamthaft rund 4,5 Mio. auf.

 

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