Der Anwalt der IG IPCO beantragte im Sinne von Rechtsgleichheit, die beschlagnahmten - nach wie vor in Schwyz gehorteten - IPCO-Werte (von rund 8 Mio.) seien an den Liquidator zu überweisen, mit dem Ziel, dass dieser die gesamte Konkursmasse an die Gläubiger (endlich) verteile. Dies auf dem Hintergrund, dass die SZ Staatsanwaltschaft und das Strafgericht viele Gläubiger gar nicht registrierte, bzw. schlicht übersah.

 

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