Die Schwyzer Strafverfolgungsbehörden hatten sich offenbar schon im Januar 2004 und damit Monate vor Beginn der Strafuntersuchungen mit der IPCO-Täterschaft arrangiert.
Ab dem 9. Februar 2004 wurden erste Kundenkonti saldiert und die diversen Zuträger und Helfer ausbezahlt, sowie viele PCs, Büro-Mobiliar und teurer Wandschmuck abtransportiert.
Es scheint so, als hätte die Staatsanwaltschaft die sogenannte Selbstanzeige vom 1. März 2004 gleich selber erstellt, in Absprache mit den IPCO-Chefs.
Dem IPCO-Anwalt lag bis zum Dezember 2004 jedenfalls keine Kopie der Selbstanzeige von IPCO vor. Damit würde plausibel, weshalb die Anklageschrift des (inzwischen) Leitenden Staatsanwalts Frédéric Störi nur einige wenige Tatbestände enthielt, und weshalb das Schwyzer Strafgericht zu Urteilen wie bei einem Ladendiebstahl kam.

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