Infolge konstant falscher Informationen gingen Hunderte von Gläubigern auch nicht mehr auf das Abtretungs-Angebot vom 4. Dezember 2013 ein, sich das ungehinderte Klagerecht gegen den Kanton Schwyz bei Bezahlung einer Liquidator-Strafgebühr von Fr. 200.00 freizukaufen.

Wegen solcher Auflagen und der falschen Zahlen des Liquidators gaben viele Gläubiger den beschwerlichen Weg durch die Instanzen auf.

In Abwägung von Aufwand und Ertrag wollten die meisten nur noch die Auszahlung der angeblich äusserst mageren Konkursdividende abwarten. Dadurch wurden sie auf einen falschen Pfad gelotst.

Die neuen Zahlen machen deutlich, dass sich das Aufrechterhalten der Rückforderungen der verloreren Gelder nach wie vor für alle IPCO-Gläubiger lohnt. Dies selbst dann, wenn der Liquidator für das Erstellen eines 5-Minuten-Aufwand-Abtretungs-Papiers (copy/paste) Fr. 200.00 zum Voraus verlangt.

 

Weiterlesen

   
© Interessen-Gemeinschaft IPCO