Was doch das Schwyzer Strafgericht alles als straffrei gelten liess…
Zu seiner Entlastung sei fairerweise angeführt: Die Richter Urteilten ohne Aktenkenntnisse.
Positive Annahme: Sie urteilten nach Gefühl, bzw. sprachen aus Kosten-Erwägungen keine unbedingten Haftstrafen aus (Knastis kosten den Staat Fr. 300.- bis 500.- pro Tag).
Negative Annahme: Sie urteilten nach Weisung von oben. Für diesen Fall wäre auch für Laien verständlich, dass es dafür keinerlei Aktenkenntnisse braucht.