Per 16. Oktober 2017 teilte Staatsanwalt lic.iur. Marco Fankhauser diversen IPCO-Geschädigten mit, er habe vor, parallel eingeleitete Strafuntersuchungen gegen die IPCO-Kader einzustellen. Die Kläger hatten im Juli 2013 Strafanzeige gegen Flavia Cornelia DUSS, Juan Manuel REINA, VR-Mitglied Dr. E.T. Bühlmann und weitere Exponenten eingereicht. Grund dafür war, dass die IPCO-Kassabuchhaltung massenhaft Cash-Auszahlungen auswies, die es aber effektiv nicht gab. Die meisten dieser angeblichen Cash-Empfänger waren bei IPCO in Pfäffikon/SZ gar nie zu Besuch.

Diese Masche, Teil des IPCO-Betrugs, hatten die Schwyzer Strafverfolgungsbehörden aber nicht selber entdeckt – oder nicht entdecken wollen. Erst die IG IPCO kam im Mai 2013 aufgrund von Akten aus der Strafuntersuchung darauf. Kontrollanrufe bei den – damit zusätzlich – hintergangenen IPCO-Kunden (jetzt: Gläubiger) brachten die Straftaten schliesslich ans Licht.

Den absoluten Clou bot Staatsanwalt Fankhauser mit der Zustellung einer Kopie dieser Einstellungs-Ankündigung per 16. Oktober 2017 an den Rechtsvertreter von Juan Manuel REINA. Dieser ist aber schon seit dem 20. Juni 2015 mausetot... Auch wurde dessen Kanzlei schon anfangs Oktober 2015 aufgelöst. Damit stellte der Staatsanwalt die Schummeleien bei der Schwyzer Justiz gleich selber unter Beweis.

 

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