Bei ihren grandios missratenen Urteilen berufen sich die Richter auf das Anklageprinzip, wonach nur zu beurteilen sei, was die Anklage vorwirft.

Dabei war ihnen das täterfreundliche – und damit denkbar ungeeignete – Profil des für die ANKLAGE extra hingeknipsten Staatsanwalts Frédéric Störi schon aus anderen Geschäften vor ihrer Kammer bekannt. Störi wurde dem von 2004-2011 untersuchenden IPCO-Staatsanwalt Roland Flüeler denn auch extra zwecks hochverdünnter Alibi-ANKLAGE vorgesetzt.

Störi führte den Richtern die IPCO-Geschäftsführer REINA und DUSS erfolgreich als schuldlose, bzw. schuldunfähige Sonntagsschüler vor. Die Richter waren kooperativ.

 

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