Aktuell liegt der bisher inaktiven Staatsanwaltschaft ein Gutachten der Wirtschaftsprüferin BDO Visura vor. Dieses weist auf 40 Seiten auf die elementarsten Rechtsverletzungen der Verantwortlichen hin. So berichten die Prüfer auch: „Kauf- und Verkaufsverträge sind uns keine vorgelegen“.
Etwas weniger verklausuliert könnte diese Aussage bedeuten, dass die Gelder der Anleger nicht in die angeblichen Start-Ups1, sondern direkt in die eigenen Taschen investiert wurden. Dafür spricht auch, dass die Verantwortlichen bei einzelnen (mutmasslich nur vorgetäuschten) Start-Ups und Projekten – teils ohne eigene Wirtschaftstätigkeit – gleich selber im Verwaltungsrat Einsatz nahmen.