Im August 2002 wurde die spanische Instanz zur Verhütung von Geldwäscherei über Millionen-Eingänge der IPCO Investment AG (via die Glarner Kantonalbank) bei den Papierli-Firmen Bid Midex SL und FX Midex SL in Madrid informiert (vgl. S.4). Aufgrund zahlreicher Hinweise, wonach es sich um illegale Geschäfte handelt, liess die Nationale Wertpapier-Kommission CNMV am 9. Oktober 2003 eine Warnung über Interpol und spezialisierte Polizeidienste verbreiten, in welcher auch die Pfäffiker Firma IPCO Investment AG sowie ihr Boss, Mike Niggli, als Urheber genannt wurden, Niggli als inculado (vgl. S.82).

Diese Meldung konnte bei der Schwyzer Justiz allerdings niemanden aufwecken, obwohl dort bekannt war, dass IPCO die Rechtsnachfolgerin der BELTRUST Management AG war. Gegen BELTRUST hatte der Schwyzer Untersuchungsrichter Dr. Roland Meier nämlich schon seit Juni 1997 ermittelt. Seine Abklärungen dauerten inkl. Schlusseinvernahmen bis 2001. Danach gönnte sich Dr. Meier 2 Jahre Zeit, bis er 2003 endlich Anklage erhob, mit welcher er für BELTRUST- (und IPCO-)Boss Mike Niggli eine Strafe von 30 Monaten Gefängnis beantragte. Aus dieser Schlamperei leitete das Bundesgericht 4 Jahre später eine erhebliche Strafreduktion ab mit der Begründung, das trölerisch verzögerte Verfahren sei selbst für Niggli unzumutbar. https://polyreg.ch/d/informationen/bgeunpubliziert/Jahr_2006/Entscheide_6P_2006/6P.163__2006.html

 

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