Bisher wurden nur wenige Urteile publiziert, die vor richterlicher Zuneigung zur angeklagten Person derart triefen. Auf den Seiten 9-11 wurden erheiternde Glaubenssätze sowie esoterische, bzw. diffuse Gleichungen zum Aussageverhalten der Angeklagten aneinander gereiht. Möglich, dass diese Abschnitte von einer Internats-Schülerin des Theresianums Ingenbohl geschrieben wurden, mit Ambitionen auf Jurisprudenz, aber versehentlich Eingang in dieses Urteil fanden. Denn siehe: Wo gearbeitet wird – wie z.B. im Fall IPCO seit 11 Jahren – da passieren auch Fehler. So bleibt zu hoffen, dass das Kantonsgericht diese Passagen in seinem noch ausstehenden Urteil nicht 1:1 wiederholen wird.

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