Beim Versuch, den Verantwortlichen Geldumlenker in Madrid, Miqueas Montejano Bravo ausfindig zu machen, erklärten sich sämtliche zuständigen Justizstellen in Spanien für nicht zuständig, sandten die Strafakten zurück und klinkten sich aus dem Fall IPCO wieder aus. Zwar hatte IPCO-Untersuchungsrichter Roland Flüeler den obersten Richtern sämtliche aufbereiteten Unterlagen mit erdrückenden Beweismitteln zugespielt, doch fand sich auf der iberischen Halbinsel keine Instanz, die eine Strafuntersuchung eröffnen wollte. Das Rechtshilfeabkommen mit Spanien als Teil der als unverzichtbar hochgelobten ‚Bilateralen Verträge‘ entpuppte sich als Makulatur (vgl. S. 2-39).

Auch die Verträge mit Brasilien auf gegenseitige Rechtshilfe waren in concreto nicht durchsetzbar. Ohnehin musste für die Justizbonzen in Rio zuerst alles in ihre Muttersprache übersetzt werden, damit sie das Anliegen der Strafverfolgung Nigglis überhaupt zur Kenntnis nahmen. Danach wurden die tollkühnsten Ausflüchte serviert, um Sinn und Zweck der Strafverfolgung zu unterwandern. Die nachfolgend auszugsweise abgedruckten Dokumente (S. 40-157) beweisen, dass das Auseinanderhalten von Mein und Dein (vgl. z.B. S. 118) nicht zu den vorderen Hobbys der brasilianischen Ehrenträger gehört.

 

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