Letzthin hatte der Schwyzer Staatsanwalt Marco Fankhauser 6 gleichlautende Nichtanhandnahme-Verfügungen verschickt. Nicht anhand nehmen wollte er Strafanzeigen von 6 IPCO-Gläubigern gegen DUSS, REINA und den IPCO-Verwaltungsrat. Dabei ging es um vorgetäuschte Teilrückzahlungen an diese 6 Gläubiger, die rund Fr. 300‘000.- eben nie erhalten hatten, also um mehrfache zusätzliche Urkundenfälschung und um mehrfachen zusätzlichen Betrug. DUSS und REINA hatten die IPCO- Kasse nicht nur mit selfmade-getürkten Rechnungen geplündert, sondern auch mit selfmade-erstellten Quittungen zu fiktiven Teilrückzahlungen ausgeraubt.
Diese fiktiven Teilrückzahlungen hatte die Schwyzer Justiz trotz ihrer 10 Jahre langen Strafuntersuchungen nie aufgedeckt. Diese (weiteren) Unterschlagungen wurden erst bei der Sichtung der Akten (und Nachfragen bei den betroffenen IPCO-Gläubigern) durch die IG IPCO im Mai/Juni 2013 festgestellt. Nun wollte Staatsanwalt Fankhauser verfügen, bei einer Deliktsumme von Fr. 82 Mio. würden so lumpige Fr. 300‘000.- nicht mehr ins Gewicht fallen. Eine erweiterte Strafuntersuchung inkl. Aufdatierung der Anklage käme deshalb nicht in Betracht.
Dazu muss man wissen: Für die Deliktsumme von Fr. 82 Mio. kam IPCO-Geschäftsführer REINA gerade mal mit 24 Monaten Haft bedingt davon, die stellvertretende Geschäftsführerin DUSS wurde mit einer bedingt erlassenen Busse beschenkt. Somit würden – nach der Rechnung von Staatsanwalt Fankhauser – REINA und DUSS wegen der zusätzlich unterschlagenen Fr. 300‘000.- mit höchstens einem Aufschlag von 10 oder 20 Rappen bei bedingt erlassener Busse bestraft…
Ob man bei der Schwyzer Justiz das Prinzip der Verhältnismässigkeit vielleicht gar nicht kennt? Vielleicht hatte Staatsanwalt Fankhauser einfach nur gerade im Fach Rechnen und in Staatskunde einen Fensterplatz und seinen lic.iur. in Fribourg gemacht?