Die folgenden Ausschnitte aus den Zuger Befragungen machen deutlich: Schon 1997 waren den Strafverfolgern die wichtigsten Koordinaten des IPCO-Betrugsmodells im Detail bekannt. Die Voraussetzungen, IPCO sofort zu schliessen, waren somit vollständig gegeben. Gewerbsmässiger Betrug ist ein Offizialdelikt.

In Schwyz wurden die IPCO-Erkenntnisse aus Zug jedoch allesamt ignoriert. Stattdessen wurde eine eigene Strafuntersuchung gegen IPCO-Vorgängerin BELTRUST geführt. Wegen schreiender Ineffizienz der Strafverfolger schwang in dieser Zeit IPCO zu höchster betrügerischer Blüte auf – sie hatte einfach das Personal und die Büros und die Kunden samt Verträgen von BELTRUST übernommen und war damit aus dem Schneider.

Als Strafe hat das Schwyzer Kantonsgericht nun rund 165 Gläubigern, die in der IG IPCO organisiert sind und Berufung gegen die Soft-Urteile einreichten, eine Vorschuss-Verfügung über je Fr. 1‘200.- ins Haus geschickt.

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