Mit dem nun ergangenen Urteil hat der freie Journalist A.K. gegen den Ex-FINMA- und Ex-EFD-Chefjuristen Daniel Roth obsiegt. Das Zuger Strafgericht sprach ihn vom Vorwurf der üblen Nachrede frei und verfügte gerade noch eine bedingte Busse zu 30 Tagessätzen à Fr. 30.- und bürdete ihm danebst 1/3 der Gerichtskosten auf. Die anderen 2/3 übernimmt der Staat. Die Zuger Staatsanwaltschaft drang mit ihrer kecken Anklage nicht durch.

Damit hat das Zuger Strafgericht die Daniel Roth zugeordnete Qualifikation eines «Finma-Schwindlers» eben gerade nicht sanktioniert.

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