Das SZ Strafgericht wollte eine massive Rüge des Bundesgerichts dadurch kontern,
dass es 4 übergriffige Polizisten gleich «ohne jeden Zweifel» freigesprochen hat.

Zu diesem Zweck hatte es das 48-seitige Plädoyer des Polizeiopfers gleich gänzlich
ignoriert, weshalb als nächstes auch das SZ Kantonsgericht und allenfalls sogar noch
das Bundesgericht darüber befinden muss.

Damit nicht nur die bockige SZ Justiz von den nahrhaften Hinweisen für einen Schuld-
spruch weiss, wird die üppige Beweisführung des Geschädigten nachfolgend publiziert

 

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