Die Strafverfolger in Schwyz gingen vor allem infolge der IPCO-Beanwaltung durch die Kanzlei eines heutigen FINMA-Verwaltungsrates nicht ran an den Speck. Während des 8-jährigen Raubzuges von IPCO hielten diskret auftretende Ermittler nur zwei Mal Hausdurchsuchung ab, mit jeweils telefonischer Vorankündigung. Bei ihren Visiten von 1997+2001 hatten sie gezielt keine IPCO-Unterlagen konfisziert.
IPCO als behördliches Gemeinschaftswerk
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