Die Buchung einer Gross-Einzahlung über Fr. 5‘234‘465.- vom 12.9.2001 (knapp daneben…) wurde offenbar im beruflichen Umfeld des IPCO-Liquidators (mit Tipp-Ex?) abgedeckt, und zwar zwischen 2005-2007. Bei 8,5% Konkursdividende hat dies so seine Folgen. Weil die Akteneinsicht zum ewig-langen IPCO-Verfahrens erst sehr spät zugelassen wurde, hat die IG IPCO die Abdeckung erst im Mai 2015 aufgedeckt.
Zuerst wollte die Schwyzer Justiz nicht ran mit der Ausflucht, das Urkundendelikt habe wohl im Kanton ZH stattgefunden. Danach wich auch die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat aus und tippte bei der 5,2 Mio.-Buchung auf einen „Schreibfehler“. Nach scharfer Replik des Klägers zu diesem Einfall (vgl. S.11-19) wich das Zürcher Obergericht mit der Nicht-Anerkennung der klägerischen Beschwerde-Legitimation auf seine Art aus, womit es die geforderte Strafuntersuchung nun ebenfalls für erlässlich hält. So nach dem Motto: Gegen gewisse Täterkreise wird warum auch immer nicht untersucht.
Wegen der hohen Deliktsumme drehte sich die Spruchkammer auf dem Schuhabsatz und lässt ausrichten: «Urkundendelikte schützen in erster Linie die Allgemeinheit». Nun ist dieser Richterspruch nicht jedem Laien auf Anhieb plausibel, aber er steht so, schwarz auf weiss. Weiss Gott, vermutlich hat diese richterliche Erwägung schon ihren höheren Sinn.
Der Kläger verzichtet vorsichtshalber auf einen Weiterzug ans Bundesgericht, um nicht ein weiteres kostenpflichtiges Ausweichmanöver zu provozieren. Mit der Rechtsstaatlichkeit im Lande hadert er schon jetzt genug.