Aufstellung des Staatsanwalts darüber, wie die sogenannten Retros (der Devisenhandel war ja nur fingiert) an REINA, GARCIA, DUSS und NIGGLI gelangten.

DUSS bestritt die Entgegennahme grosser Couverts generell, konnte aber dennoch überführt werden (vgl. Befragung DUSS, Seite 108-110).

Nur hatte dies für sie keine negativen Auswirkungen. Die Schwyzer Justiz hatte kein juristisches Auge auf sie.

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