IPCO wäre nicht IPCO, hätten die Täter nicht auch Kundengelder ohne jegliche Umwege eingesteckt. Leuchtendes Beispiel ist die Überweisung von rund Fr. 100‘000.- des Frauenklosters St.Martin vom 15. Juli 2003. Die klösterliche Leihgabe wurde aber nicht etwa an einen Broker transferiert, wie dies der Kundenverwaltungsvertrag versprach. Die IPCO-Täterschaft sah darin viel mehr ein Geschenk Gottes und sackte den Betrag mit ein oder zwei Verbeugungen gleich selber ein.

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