Um die IPCO-Geschädigten möglichst zu drangsalieren, wurde in Schwyz alles getan, was dem Gerechtigkeitsgedanken zuwiderläuft. Beispiel: Da rund 200 Gläubiger Berufung gegen die Soft-Urteile des Strafgerichts einreichten – zu denen bis heute ausführliche Urteilsbegründungen fehlen – wurde von jedem Gläubiger ultimativ ein Vorschuss an Gerichtskosten von Fr. 1‘200.- verlangt. Das Kantonsgericht stellte der anwaltlichen Vertretung der IPCO-Geschädigten tatsächlich eine Kostennote über Fr. 240‘000.- aus. Im Wissen darum, dass der horrende Betrag nicht aufgebracht werden konnte, wurden die Geschädigten mit dieser Kosten-Tour ausgegrenzt und um Ihre Teilnahmerechte gebracht.

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