Indem der oberste Kantonsrichter Im Fall Flavia DUSS zwar von Haupttäterin spricht, aber dennoch ihren Straf-Dispens von längst abgetauchten Skandal-Justiziaren wie Boller, Annen, Ziegler und Meier zulässt, hat er bezüglich des nicht ermittelten Verbleibs von ca. 11 Mio. wenigstens nichts anbrennen lassen, nichts falsch gemacht.
Die ungereimten Zahlen sind ihm egal. Sonst hätte er z.B. nach den Unstimmigkeiten zwischen Einnahmen und Ausgaben, speziell bei der IPCO-Kasse gefragt. Ein unabhängiges Gericht hätte bei den regelmässigen, geradezu ins Auge stechenden Buchungen ‚Bank an Kasse‘ gefragt: Von welcher Bank? Denn die entsprechenden Gegenbuchungen gab es nicht.