Lehrlinge haben es im Kanton Schwyz nicht leicht.
Ein Lehrbetrieb kann sich praktisch alles leisten,
ohne dass dies das Arbeitsgericht und das Arbeitsinspektorat im Entferntesten interessiert.
Zweitinstanzlich wurde er lediglich von einer «Parteientschädigung» an seine Ausbeuter befreit.

 

 

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