Mitte Februar 2015 hat die Staatsanwaltschaft (STA) in Biberbrugg versucht, mehrere schon seit Juli 2013 hängige Strafanzeigen von Betroffenen der DUSS‘schen Kassa-Plünderungen mit der Begründung abzuweisen, das Urteil DUSS sei schon rechtskräftig geworden. Da staunten die 80 Gläubiger, die Berufung eingelegt hatten, nicht schlecht. Angesichts so vieler Berufungskläger war dies bestimmt ein ausgesprochen mutiger Versuch der Justiz...

Daraufhin hat die IG IPCO AG in Schwyz die Akten DUSS verlangt. Dies mit dem Erfolg, dass die Falsch-Begründung schon wenige Tage später zurückgezogen wurde, wenn auch mit der neuen (ebenso falschen) Behauptung, man habe von diesen Berufungen halt eben ganz und gar nichts gewusst. Der Versuch, DUSS aus den kommenden Verfahren „dusse“ zu halten, ist somit gescheitert. Weil die Rolle von DUSS im IPCO-Skandal so zentral war, hätte das kommende Kantonsgerichts-Verfahren durch „Dusselaa“ wesentlich verkürzt werden sollen.

Dieser Wunsch der Schwyzer Justiz erfüllt sich nun aber nicht.

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