Dieses Inserat erschien in den ‘Obersee Nachrichten’, blieb aber folgenlos.
Keine Strafanzeige der Firma-Enteigner,
keine Regung beim Handelsregisteramt,
stille Wasser bei den zuständigen Schwyzer Behörden.
Auch Enteignungen in Millionenhöhe sind im Kanton Schwyz offenbar okay.