Wie sich ein Anwalt an 2 IPCO-Gläubigern gesund stösselte

Am Anfang war die Empfehlung durch die Schwyzer Staatsanwaltschaft. Nebst Anwalt Hans W. Stössel aus Brunnen wurde auch die Kanzlei Beeler & Schönbächler am Schwyzer Hauptplatz empfohlen. Diese Kanzlei vertrat gleich 13 Geschädigte und hatte ihre Aufwendungen im Fall IPCO durch die Anzahl ihrer Klienten geteilt. Oder etwa nicht?

Dies behauptete jedenfalls Anwalt Hans W. Stössel von sich. Seine sehenswerten Kosten für Aktendurchsicht habe er unter 4 IPCO-Geschädigten-Klienten aufgeteilt. Möglicherweise hatte Anwalt Stössel aber etwas übermässig abgezockt, selbst aus Sicht von Kollegen. Denn zwei Kunden, die ihm die Schwyzer Justiz vermittelt hatte, verrechnete er bis zum Mandats-Entzug einmal Fr. 2‘800.- und einmal Fr. 3‘300.- für ein paar Briefchen, ohne dass den Klienten daraus ein Gegenwert von auch nur einem Franken entstand.

Ausserkantonale Anwälte hatten das Vorgehen der Schwyzer Justiz im Fall IPCO, ausschliesslich Kollegas und Duz-Freunde als angeblich unabhängige Gläubiger-Anwälte zu empfehlen (vgl. das Schreiben an den Schwyzer Anwaltsverband S.18-19), verschiedentlich kritisiert. Beim IPCO-Karussell der Schwyzer Justiz sollten eben keine unabhängigen Anwälte dreinreden können. Der Plan an der Schwyzer Kollegiumstrasse, die IPCO-Gläubiger gleich nochmals auszunehmen, diesmal über Kollegen, ging bisher auf. Entsprechend arrogant werden IPCO-Gläubiger, die Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft erhoben, mit einem Nichtanhandnahme-Verfügung genannten Serienbrief ohne Anschrift und Anrede abserviert.

 

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