Spätestens ab August 2002 war die Schwyzer Justiz über die IPCO-Mio.-Überweisungen via die Glarner Kantonalbank nach Madrid im Detail informiert.
Dass dies von 1996-2001 der Hauptsitz der Schwyzer Kantonalbank besorgte, war Staatsanwalt Dr. Roland Meier bestens vertraut: Meier hatte von Juni 1997 bis Mai 2001 die Strafuntersuchungen gegen IPCO-Vorgängerin BELTRUST geführt. Von daher war ihm auch vertraut, dass NIGGLI & Co. in denselben Büros in gleichem Stil, aber in weitaus grösserem Umfang weiter delinquierten. Nur die Visitenkarten lauteten nun neu auf IPCO. Um die ihm vertrauten Kreise von IPCO nicht zu stören, bzw. den amtlich erlaubt fortgesetzten Grossbetrug nicht zu stoppen, nahm sich Meier ab Abschluss der BELTRUST-Einvernahmen sogar noch 2 Jahre Zeit, um die Anklage gegen die BELTRUST- und IPCO-Exponenten Mike NIGGLI und Karl HINDER für das Gericht zu erstellen. Der Prozess gegen NIGGLI & Co. fand erst am 24. März 2004 vor dem Schwyzer Strafgericht statt.

Wie umfassend und tief Meiers Kenntnisse der gewerbsmässig agierenden IPCO-Betrüger seit 1997 reichten, gab er in einem Schreiben vom 28. Januar 2004 ausführlich bekannt. Darin ersuchte er die Bundesanwaltschaft (BA) um nichts weniger als um die Einleitung einer Strafuntersuchung gegen IPCO und bot dabei seine umfangreichen Erkenntnisse zu den involvierten Personen als Mithilfe gleich an (vgl. Schwyz wusste schon seit 2002 darum, S.9-10). Die BA verwies Meier in ihrer Antwort auf die alleinige Zuständigkeit der Schwyzer Justiz (vgl. S.11-12).

   
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