Im Fall IPCO kamen unzulässige personelle Verbindungen zwischen dem Büro Frick und der Schwyzer Staatsanwaltschaft ins Spiel.

Zur Vorgeschichte:
Von März 1998 bis Juni 1999 werkelte die Kanzlei der Anwälte Frick, Inderbitzin und Aellen an neuen Verträgen für IPCO. Danach gingen sie eigene Wege: Aellen signierte fortan unter einer Meilemer Kanzlei-Adresse und blieb IPCO-Chef Niggli treu. Inderbitzin eröffnete in Zollikon eine eigene Anwaltskanzlei – und nahm den späteren IPCO-Untersuchungsrichter Roland Flüeler mit ins Boot. Frick machte als Vertreter des Standes Schwyz im Stöckli sich und die Seinen stark.

Diese Konstellation könnte für Nicht-Schwyzer den Anschein erwecken, man habe mit Flüeler einen Frick-Trojaner auf die IPCO-Untersuchung angesetzt. Dies trifft aber gar nicht oder nur teilweise zu. Flüeler war im Unterschied zu seinem ständigen Begleiter, Fw. Mathias Ammann von der Schwyzer KAPO, zur Vorgeschichte BELTRUST – IPCO – Bundesanwaltschaft – FINMA – Bundespolizei – Geheimdienste etc. absolut ahnungslos. Die Zuteilung als IPCO-Untersuchungsrichter machte ihn zum klassischen nützlichen Idioten. Mit gezielt falscher Besetzung durch seine Person wurden die bei den Staatsanwälten Roland Meier, Frédéric Störi und Chefpolizist Mathias Ammann schon vorhandenen Kenntnisse systematisch unterdrückt. Flüeler war nicht falsch und liess sich während seinen IPCO-Strafuntersuchungen von März 2004 – Mai 2011 auch nie direkt vom damaligen Ständerat Frick leiten und lehnte allfällige Tipps und Instruktionen zur Prozessführung von dieser Seite entschieden ab. Flüeler nahm in den sieben Jahren seiner Strafuntersuchungen in Sachen IPCO den Namen Frick zu Bürozeiten nie in den Mund. Vielleicht leckere Frikadellen. Aber nie Frick.

 

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