Mit seinen ‚Anpassungen‘ der IPCO-Anlegerverträge und Anleger-Broschüre per 7. Juni 1999 wollte das Büro Frick die Betrugsfirma IPCO von jeglicher Haftung gegenüber ihren Kunden entlasten (vgl. Seiten 3+ 6).

Denn schon einen Monat später, am 15. Juli 1999, schrieb IPCO-Verwaltungsratspräsi¬dent H.A. Müller triumphierend an die IPCO-Revisionsfirma Stauffacher AG in Glarus: Gemäss Devisen- und Verwaltungsauftrag mit jedem einzelnen Anleger besteht für die IPCO keine Haftung und die Anleger übergeben die Gelder auf eigenes Risiko (vgl. Seite 6).

Damit ist in Sachen Büro Frick und IPCO ein Kausalzusammenhang von Ursache und Wir-kung erstellt. IPCO-Kunden erinnern sich: im Sommer 1999 schloss IPCO tatsächlich neue Verträge ab.

Die Schwyzer Justiz wies die Auslegung der Verträge à la Büro Frick allerdings als unhaltbar zurück. Dies änderte an der Schädigung der IPCO-Gläubiger bisher aber nichts.

 

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