Impressum und Zweckbestimmung

Interessen-Gemeinschaft IPCO
Postfach 469,
8805 Richterswil
Sekretariat: Hansueli Salinger
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Zur Motivation:
Die IG IPCO ist im März 2013 aus dem Zusammenschluss von IPCO-Geschädigten entstanden.
Die IG vertritt aufgrund der Untersuchungsakten die Meinung, IPCO hätte schon im Herbst 1997 geschlossen, die Büros versiegelt und deren Exponenten mit Berufsverbot belegt werden müssen. Für den angeblichen Devisenhandel (worin die wesentliche Täuschung bestand) war selbstverständlich bewilligungspflichtig.
Leider wurde der Grossbetrug durch keine der zuständigen Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden verhindert. Im Gegenteil wurden die Täter durch falsche ISO-Zertifikate und vermessen agierende Selbstregulierungs-Orgs (z.B. Polyreg), aber auch durch die Proforma-Erscheinung einer EBK/FINMA noch zusätzlich gefördert und unterstützt.

Das Sekretariat:
Sekretär der IG IPCO ist Hansueli Salinger, Jg. 1948, Kaufmann. Salinger stiess durch Zufall auf den Fall mit der Vorgänger-Betrugsfirma BELTRUST. Seither wird IPCO nicht mehr als unerwarteter Einzelfall geortet, sondern als Wiederholung und Perfektionierung des vorgängigen illegalen BELTRUST-Geschäftsmodells.

Fazit:
Die Täter konnten nur deshalb rückfällig werden, diesmal mit IPCO, und rund 125 Mio. erschwindeln, weil die Schwyzer Justiz die Fortsetzung des BELTRUST-Konstrukt durch dasjenige der IPCO trotz voller Kenntnis der Verhältnisse und Umstände uneingeschränkt gewähren liess. Die Täter konnten ihre BELTRUST-Betrugsmasche mit IPCO sogar in rund 23-fachem Umfang wiederholen, ohne darin durch die mit den Ermittlungen und der Strafuntersuchung involvierten Behörden im Entferntesten gestört oder gar gehindert zu werden. Dadurch war die Schwyzer Justiz in Sachen IPCO-Strafuntersuchungen (2004 – 2013) bereits erheblich vorbelastet und in schwerer Weise befangen. Ihr Fokus liegt bis heute in erster Linie auf Eigenschutz, bzw. auf der Kaschierung ihres eigenen Versagens besonders bezüglich der BELTRUST-Nachfolgerin IPCO.
Damit fehlte es den Schwyzer Strafverfolgungsbehörden an der von Gesetz und Verfassung vorgegebenen notwendigen Unabhängigkeit. Das Ausmass ihrer Befangenheit in Sachen IPCO ruft zwingend nach ausserkantonalen Untersuchungs- und Gerichtsinstanzen. Schon bisher sind Täternah involvierte Chefbeamte (wie z.B. alt-Kantonsgerichtspräsident Dr. Martin Ziegler) nicht in Ausstand getreten und hatten dadurch den Gang der Strafuntersuchung und deren Resultate erheblich verfälscht. (vgl. dazu auch den Bericht Dick Marty zum Schwyzer Justizskandal)