Die folgende Korrespondenz mit den spanischen Justizstellen ist beispielhaft und zeigt die engen Grenzen von internationalen Übereinkommen, hier mit Spanien auf. Der Schwyzer Untersuchungsrichter im Fall IPCO wurde buchstäblich am Seil abä gloo. Dabei verlangte er nichts weiter als die Verhaftung von NIGGLI-Copain Miqueas MONTEJANO, dem in Spanien rund 50 Mio. an IPCO-Kundengeldern entglitten. Nach geltenden – und feierlich verabschiedeten – bilateralen Verträgen hätten die spanischen Justizbehörden aufgrund des detailliert geschilderten Sachverhalts anhand akribisch aufbereiteter Dossiers ein eigenes Strafverfahren einleiten sollen. Doch davon war nicht die Spur.

Die seitenlangen Ausführungen von Untersuchungsrichter Roland Flüeler wurden von den Kollegen in Spanien nicht goutiert. Sie liessen ihn ins Leere laufen, auf lateinisch. Sie verspürten keine Lust, Montejano überhaupt zu kontaktieren und den Tag durch derlei Amtshandlungen zu entweihen. Schon gar nicht wollten sie behilflich sein, den Mann mit spanischem Pass womöglich an die Schweiz zu überstellen. Montejano, der in Deutschland aufgewachsen war, ist zwar nur ein Papierli-Spanier. Dies war in Madrid aber das Allzweck-Brevet, um eben nichts zu tun.

Die Standard-Antwort auf x-faches Nachfragen hiess: Unsere Stelle ist nicht zuständig. Die umfangreichen Dossiers wurden allenfalls an einen anderen Dienst im spanischen Justizlabyrinth verschickt, wo man sich dann ebenfalls für nicht zuständig erklärte. Oder die gesamten Unterlagen wurden gleich an Bern retourniert, wo sich das Bundesamt für Justiz als hoheitliches Scharnier zu den spanischen Justiz- Granden in Szene setzen konnte. Der Aufwand in Schwyz und der diplomatische Kanal in Bern war für die Katz‘. Jeder Versuch, die spanische Justiz mit Flaschenpost zu erreichen, hätte das Ziel wohl eher erreicht.

 

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