Nicht nur die FINMA liess den IPCO-Grossbetrug zu. Auch die Abklärungen von Bundeskriminalpolizei und Schwyzer Kantonspolizei, in Zusammenarbeit mit der Vaduzer Financial Intelligence Unit und der spanischen Brigada de Delincuenica Economica y Financiera (koordiniert durch Interpol) interessierten die Exekutiv- und Aufsichtsbehörden nicht. Die Schwyzer Behörden packten den zum (eigenen) Problem gewordenen Fall IPCO wie folgt an:

Als Untersuchungsrichter setzten sie den bislang unerfahrenen lic.iur. Roland Flüeler ein. Dieser hatte noch nie selber eine Untersuchung geführt und noch nie eine Anklage selbständig vor ein Gericht gebracht. Flüeler hatte kein Vorwissen über die Rechtshilfegesuche betr. IPCO aus Spanien und aus Liechtenstein. Auch waren ihm die Strafuntersuchungen gegen die IPCO-Vorgängerfirma BELTRUST unbekannt.

Zur Kontrolle Flüelers wurde der Chef vom Büro für Wirtschaftsdelikte, Fw. Mathias Ammann vorgeschickt. Ammann, der aufgrund der Beltrust-Untersuchungen durch Staatsanwalt Dr. Roland Meier und der Informationen aus Spanien (vgl. Seiten 4-11 und 20-24) die IPCO-Vorgeschichte bereits bestens kannte, kam die Rolle des ahnungslosen polizeilichen Befragers zu. Ammann‘s Job bestand offensichtlich darin, als Beisitzer von Flüeler den Radius der Befragungen möglichst klein zu halten. Seinen tatsächlichen Info- und Wissensstand blendete der Chef für Wirtschaftsdelikte dabei aus.

 

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