Am 28. Januar 2004 ersuchte der Schwyzer Untersuchungsrichter Dr. Roland Meier die Bundesanwaltschaft um Eröffnung einer Strafuntersuchung gegen die IPCO Investment AG (vgl. S. 2-3). Dabei versprach er, mit reichlichem Ermittlungsmaterial dienen zu können. Dazu war Meier tatsächlich prädestiniert, hatte er doch von 1997-2001 schon gegen die IPCO-Vorgänger-Betrugsfirma BELTRUST eine Strafuntersuchung geführt. Zudem war ihm bekannt, dass bei IPCO dieselbe Täterschaft wie schon bei BELTRUST nach ähnlichen Mustern operierte. Allerdings hinderte auch Meier die IPCO-Bande nicht am Aufbau ihres Grossbetrugs, trotz seiner umfangreichen Kenntnisse und seinem amtlich erlangten Insider-Wissen.

Bundesstaatsanwalt Tobias Kauer wies das Ersuchen in seiner Antwort vom 13. Februar 2004 (vgl. S. 4-5) ausweichend ab: In Bern mochte man sich damals nicht mit derlei Aufwand belasten und wies das Ansinnen mit dem Hinweis zurück, die fraglichen Delikte fänden ja hauptsächlich auf Schwyzer Boden statt. Dass die Gelder aber zum Grossteil in Spanien veruntreut wurden (durch IPCO-nahe Personen), interessierte die Bundesanwaltschaft nicht.

Die Nicht-Übernahme der dringlichen Strafuntersuchung (die Schwyzer Staatsanwaltschaft eröffnete widerwillig eine eigene am 28. April 2004) wurde mit Papperlapapp begründet: Bezüglich des eigenen Amts- und Pflichtverständnisses befanden sich die Berner rechtlich gerade in einem mehrjährigen Loch. Es musste zuerst der ruhmreiche Rücktritt von Bundesanwalt Roschacher im Herbst 2006 abgewartet werden, bevor die Bundesanwaltschaft mit den tatsächlichen Anforderungen auf Tuchfühlung ging.

Die Bundesanwaltschaft wurde schon ab 1999 auf ihre Effizienz oder Ineffizienz bei Wirtschaftskriminalität überprüft und ab 2003 auf die Übernahme schwieriger Fälle von organisierter Kriminalität und Wirtschaftskriminalität inklusive Korruption verpflichtet . Dabei wurde auch das „Modell 2“ entwickelt.

 

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