Das SZ Strafgericht wollte eine massive Rüge des Bundesgerichts dadurch kontern,
dass es 4 übergriffige Polizisten gleich «ohne jeden Zweifel» freigesprochen hat.

Zu diesem Zweck hatte es das 48-seitige Plädoyer des Polizeiopfers gleich gänzlich
ignoriert, weshalb als nächstes auch das SZ Kantonsgericht und allenfalls sogar noch
das Bundesgericht darüber befinden muss.

Damit nicht nur die bockige SZ Justiz von den nahrhaften Hinweisen für einen Schuld-
spruch weiss, wird die üppige Beweisführung des Geschädigten nachfolgend publiziert

 

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Auf den folgenden 54 Seiten ist hier der Fall des wohl konsequentesten Hoch-
staplers im Kanton Schwyz dokumentiert. Immerhin hat er auf offizielle Beglau-
bigungen des falschen Doktortitels verzichtet – er stellte diese gleich selber aus.

Danebst hat er sich (vgl. S. 7) gleich 20 weitere falsche Titel vergönnt. Je nach
Ansprechperson oder Gelegenheit ist man z.B. «Architekt ETH/SIA, oder «Dr.phil.».
Je nach Bedarf auch mal «Hochschuldozent» oder «Liegenschaftsexperte Credit Suisse».
Denn auch Hochstapler müssen heutzutage ständig dazulernen und flexibel sein.

Der Parade-Hochstapler war bei seiner Vorgehensweise offensichtlich sehr originell,
denn sogar die NZZ fiel auf ihn herein (vgl. S. 6).

Dass er den Doktortitel, von Titelhändler Dr.Dr. Carl X. Bleisch günstig erworben,
noch heute trägt, verdankt er der in Gaunerstücken beispiellos toleranten Schwyzer
Justiz, die mit ihm auf gleicher Augenhöhe verkehrt und ihn – in Kenntnis noch weit
stärkerer Beweismittel als hier vorgetragen – bis auf den heutigen Tag voll deckt.

Wie sagt der Volksmund:
Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

 

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Lehrlinge haben es im Kanton Schwyz nicht leicht.
Ein Lehrbetrieb kann sich praktisch alles leisten,
ohne dass dies das Arbeitsgericht und das Arbeitsinspektorat im Entferntesten interessiert.
Zweitinstanzlich wurde er lediglich von einer «Parteientschädigung» an seine Ausbeuter befreit.

 

 

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Entzückendes Schauspiel rund um einen Gerichtspräsidenten,
der das Brauchtum im Kanton Schwyz verkörpert wie kein anderer sonst.

 

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Dieses Inserat erschien in den ‘Obersee Nachrichten’, blieb aber folgenlos.
Keine Strafanzeige der Firma-Enteigner,
keine Regung beim Handelsregisteramt,
stille Wasser bei den zuständigen Schwyzer Behörden.

Auch Enteignungen in Millionenhöhe sind im Kanton Schwyz offenbar okay.

 

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