Der erfahrene Autor, Jg. 1940, Bau- und Konstruktionsschlosser mit
Weiterbildung zum elektrischen Hochspannungsfachmann, Operator
in Energieleitstelle und Weiterbildung im Arbeitsrecht, Mandatar
für Arbeitsverträge (GAV Schweiz-weit) hat im Rahmen seiner beruf-
lichen Tätigkeit u.a. viel (institutionelle) Hinterhältigkeit, Verzöge-
rungs- und Verschleierungstaktik sowie Manipulation angetroffen,
wogegen er sich mit unterschiedlichem Erfolg verwendet hat.

Seine Erkenntnisse hat er in diesem Vortragstext untergebracht.

 

 

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Melange aus 4 Anwälten und 2 Treuhändern und einem Gerichts-

Präsidenten obendrauf. Mit vereinten Kräften wird verhindert,

eine beim Handelsregisteramt mit Falschangaben erwirkte «Übernahme»

einer 5- bis 6-Mio.-Liegenschaft samt Schulgebäuden auch noch nach

10 Jahren des Prozessierens rückgängig zu machen, obwohl der

eigentümerische Verein keinen Franken an Entschädigung erhielt.

Der dichte Vortrag des Vereinsvertreters vor dem Bezirksgericht

March auf den Seiten 3-19 beleuchtet die Kollaboration der

Advokaten mit dem Unrecht und ist besonders informativ.

 

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Die Strafverfolger in Schwyz gingen vor allem infolge der IPCO-Beanwaltung durch die Kanzlei eines heutigen FINMA-Verwaltungsrates nicht ran an den Speck. Während des 8-jährigen Raubzuges von IPCO hielten diskret auftretende Ermittler nur zwei Mal Hausdurchsuchung ab, mit jeweils telefonischer Vorankündigung. Bei ihren Visiten von 1997+2001 hatten sie gezielt keine IPCO-Unterlagen konfisziert.

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Infolge konstant falscher Informationen gingen Hunderte von Gläubigern auch nicht mehr auf das Abtretungs-Angebot vom 4. Dezember 2013 ein, sich das ungehinderte Klagerecht gegen den Kanton Schwyz bei Bezahlung einer Liquidator-Strafgebühr von Fr. 200.00 freizukaufen.

Wegen solcher Auflagen und der falschen Zahlen des Liquidators gaben viele Gläubiger den beschwerlichen Weg durch die Instanzen auf.

In Abwägung von Aufwand und Ertrag wollten die meisten nur noch die Auszahlung der angeblich äusserst mageren Konkursdividende abwarten. Dadurch wurden sie auf einen falschen Pfad gelotst.

Die neuen Zahlen machen deutlich, dass sich das Aufrechterhalten der Rückforderungen der verloreren Gelder nach wie vor für alle IPCO-Gläubiger lohnt. Dies selbst dann, wenn der Liquidator für das Erstellen eines 5-Minuten-Aufwand-Abtretungs-Papiers (copy/paste) Fr. 200.00 zum Voraus verlangt.

 

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In einem Pilotverfahren hatte die Kantonalzürcherische Steuerhoheit darüber zu entscheiden, ob Gewinne aus sog. Devisenverwaltungsverträgen mit IPCO als steuerfreie Kapitalgewinne, oder doch eher als steuerbare Vermögenserträge einzustufen sind. Bereits im Januar 2003 wurde entschieden: Solche Gewinne sind steuerfrei. Dies schliesst fiktive Gewinne selbstverständlich mit ein.

Dieser Entscheid dürfte all jene Steuerbehörden schrecken, die noch heute IPCO-Gläubigern nachjagen und sogar fiktive – also nur vorgetäuschte – Gewinne versteuert sehen wollen. In einem Fall trieb die Schwyzer Steuerverwaltung bei IPCO-Verlusten von rund Fr. 205‘000.- mehr als Fr. 12‘000.- an Steuern ein. In einem andern Fall fordert das Amt sogar Fr. 400‘000.-, obwohl der Verlust mehrere Millionen Franken beträgt. Solche Methoden schlagen dem Fass noch endgültig den Boden aus.

 

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