Bisher wurden nur wenige Urteile publiziert, die vor richterlicher Zuneigung zur angeklagten Person derart triefen. Auf den Seiten 9-11 wurden erheiternde Glaubenssätze sowie esoterische, bzw. diffuse Gleichungen zum Aussageverhalten der Angeklagten aneinander gereiht. Möglich, dass diese Abschnitte von einer Internats-Schülerin des Theresianums Ingenbohl geschrieben wurden, mit Ambitionen auf Jurisprudenz, aber versehentlich Eingang in dieses Urteil fanden. Denn siehe: Wo gearbeitet wird – wie z.B. im Fall IPCO seit 11 Jahren – da passieren auch Fehler. So bleibt zu hoffen, dass das Kantonsgericht diese Passagen in seinem noch ausstehenden Urteil nicht 1:1 wiederholen wird.

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Mitte Februar 2015 hat die Staatsanwaltschaft (STA) in Biberbrugg versucht, mehrere schon seit Juli 2013 hängige Strafanzeigen von Betroffenen der DUSS‘schen Kassa-Plünderungen mit der Begründung abzuweisen, das Urteil DUSS sei schon rechtskräftig geworden. Da staunten die 80 Gläubiger, die Berufung eingelegt hatten, nicht schlecht. Angesichts so vieler Berufungskläger war dies bestimmt ein ausgesprochen mutiger Versuch der Justiz...

Daraufhin hat die IG IPCO AG in Schwyz die Akten DUSS verlangt. Dies mit dem Erfolg, dass die Falsch-Begründung schon wenige Tage später zurückgezogen wurde, wenn auch mit der neuen (ebenso falschen) Behauptung, man habe von diesen Berufungen halt eben ganz und gar nichts gewusst. Der Versuch, DUSS aus den kommenden Verfahren „dusse“ zu halten, ist somit gescheitert. Weil die Rolle von DUSS im IPCO-Skandal so zentral war, hätte das kommende Kantonsgerichts-Verfahren durch „Dusselaa“ wesentlich verkürzt werden sollen.

Dieser Wunsch der Schwyzer Justiz erfüllt sich nun aber nicht.

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Mit einem diskreten Telefonat drängte die Schwyzer Oberstaatsanwältin Carla Contratto den amtierenden IPCO-Ankläger Frédéric Störi dazu, im Fall REINA und DUSS nicht bloss auf Gehilfenschaft, sondern auf das bedeutend schwerer wiegende Delikt der Mittäterschaft zu klagen. Damit hatte die heutige Oberstaatsanwältin aufgrund der Akten als bisher Einzige klare Sicht bewahrt.

Das Schwyzer Strafgericht allerdings befand in seinem DUSS- und REINA-Urteil vom 18. April 2013 Mittäterschaft als unangemessen – weil zu schwer. Die IPCO-Geschäftsleiter DUSS und REINA wussten nämlich gar nichts vom Betrug und wurden ja nur vom pösen pösen Niggli missbraucht. Dieses Gericht wandte in seinem Ermessen geradezu abenteuerliche Massstäbe an: Zu REINA heisst es, dieser weise keine wesentliche kriminelle Energie auf. Ihm hielten die Richter sogar zugute, er sei als Geschäftsführer von 2001-2004 lediglich auf Geheiss des Mitbeschuldigten NIGGLI hin (kriminell) tätig geworden.

Wenn das keine mutige Sicht der Dinge ist… Daraus lernt der geneigte Leser aber: Wird ein Coup wie IPCO im Kanton Schwyz nur auf Geheiss hin begangen, so fehlt dazu automatisch die kriminelle Energie. Eine Mittäterschaft steht diesfalls ebenfalls ausser Betracht.

Die paar Kleinigkeiten, die sie zum grössten Betrugsfall im Kanton Schwyz vielleicht beitrugen, sah ihnen das Gericht wegen Geringfügigkeit, aber auch aus echter Nächstenliebe nach.

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Das Büro für Wirtschaftsdelikte im Ort Schwyz liegt nur 20 Fahr-Sekunden von der SZ KB, der damaligen IPCO-Hausbank, entfernt. Dieser Nähe ist vermutlich anzurechnen, dass die SZ KB mit Kündigung vom 12.12.2000 die Beziehungen zu IPCO per 31.12.2000 abrupt abbrach.

Die Informanten der SZ KB liessen die Betrügereien von IPCO anschliessend über die CS Rapperswil sowie über den Hauptsitz der Glarner Kantonalbank weiterhin gewähren und griffen nicht ein. So war es IPCO ohne weiteres möglich, Victorinox bis im Frühling 2004 um gesamthaft Fr. 24 Mio. zu erleichtern. Die grössten Verluste der IPCO-Kunden (auch von Victorinox) entstanden erst danach, ab 2001.

Statt IPCO auf der Stelle zu schliessen, wurden deren Bankgeschäfte einfach in andere Kantone verlegt. Die Schwyzer Strafverfolger mitsamt dem Büro für Wirtschaftsdelikte gingen trotz voller Kenntnisse über die immensen Betrugsgeschäfte nicht gegen IPCO vor.

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Bei den Strafuntersuchungen gegen IPCO fiel besonders die anwaltliche Vertretung der Haupttäter durch Superstars wie Daniel Fischer (REINA) und Lorenz Erni (GARCIA) auf. Für IPCO-Zentralfigur DUSS stand ein Verteidiger aus Kriens auf Staatskosten auf der Matte2, um ihr ein faires Verfahren zu gewähren. Den Gläubigern wurden ausgerechnet Schwyzer Anwälte empfohlen, obwohl die Szene im Kanton sehr übersichtlich ist und sich ein Fluss von Mandaten durch staatliche Vermittlung erst durch hinreichende Duzi-Kontakte ergibt.

Wegen Kult-Anwalt Lorenz Erni hinter Cesar GARCIA, dieser hatte rund 8 Mio. an Kundengeldern abgeräumt, wurden die Strafuntersuchungen (vermutlich wegen Geringfügigkeit) einfach eingestellt. Die SZ-Justiz – sie machte vor Gallionsfigur Erni fast in die Hose – ging folgenden Kuhhandel ein: Die Untersuchungskosten über Fr. 140‘900.- schluckt die Staatskasse, die Erni-Honorare gleich mit – im Gegenzug verzichtet GARCIA auf eine Entschädigung, da Freispruch. Gemäss Vorgabe von Erni wurde laut Überzeugung der unbefangenen SZ-Justiz im Fall GARCIA ganz grundlos untersucht...

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