SGS verlieh IPCO den Glanz einer top-seriösen, fachlich versierten und erfolgreichen Firma. Mit dem falschen Lack hatte SGS die grundsätzliche Vertrauensfrage ja schon positiv quittiert. Dass SGS auch gewerbsmässigen Betrug zertifiziert, zeugt nicht von Redlichkeit. Kommt dazu, dass der Konzern miserable Bonitätsprüfungen wie bei IPCO mit dem Slogan „When you need to be sure“ übertüncht. Weil SGS die Welt bezüglich IPCO in Sicherheit wiegte, sahen sich die Interessenten abgesichert und glaubten, falsche Prüflinge würden schon wegen der hohen SGS-Prüfkriterien in Runde eins rausfliegen und gleich an die Strafverfolgungsbehörden verzeigt. Doch im Fall IPCO war es 180° anders. SGS hatte die perfekte Betrugsfirma IPCO als seriös verkauft.

Um auszublenden, dass das SGS-Zertifikat an IPCO durch einen branchen- und sachfremden Mitarbeiter1 erstellt wurde, hat das Bundesgericht als Antwort auf die Haftungsklage gegen SGS lupenreines Naturrecht angewandt. Weil ab einem gewissen Rang und Renommée von Fehlbaren das Recht des Stärkeren gilt, wurde SGS gleich von zwei Gerichtsinstanzen vor Entschädigungsleistungen bewahrt.

 

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