Beim grössten (aufgedeckten) Betrugsfall im Kanton Schwyz war die
Société Générale de Suveillance (SGS) federführend beteiligt, doch
wurde sie von allen Gerichtsinstanzen friendly geschont.

Denn SGS liess den Aufdruck ihres quasi staatlichen Gütesiegels auf den
falschen «Gewinnabrechnungen» von IPCO auch noch nach dem 1. März
2004 zu, als die Strafuntersuchungen gegen IPCO bereits im Gange waren.

Nun haben IPCO-Geschädigte dem SZ Kantonsgericht im Rahmen
eines hängigen Verfahrens hierzu erdrückende Beweisdokumente für
die unleugbare Mittäterschaft von SGS eingereicht, womit SGS
nach allen Regeln richterlicher Kunst schadenersatzpflichtig wird.

Somit kommen die Erben des damaligen SGS-VRP Sergio Marchionne
nicht um eine Entschädigung an die IPCO-Geschädigten herum.
Es sei denn, das Gericht neigt sich abermals der stärkeren Partei zu.

 

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