PolyReg trat im Fall IPCO nicht zufällig als Selbstregulierungs-Organisation (SRO) auf, mit Betonung auf selbst. In grob fahrlässiger Weise hatte sie alles so reguliert, was das Geldwäschegesetz GwG gerade verletzt: PolyReg stellte IPCO zwar stets Alles-Okay-Atteste aus, hatte sich aber nie für Rechenschafts- oder gar für Revisionsberichte interessiert. Der Clou: IPCO hatte über solche auch gar nicht verfügt.

Obwohl es sich bei IPCO nach Auffassung von PolyReg um einen „Finanz-Intermediär“ handelte, hatten die Verschiebungen der Kundengelder im Umfang von rund 125 Mio. bei PolyReg niemanden interessiert.

Es reichte der Selbst-Regulierungs-Organisation – um die Sache auf den Punkt zu bringen – wenn der Start-Coupon beim Papierabroller im Gäste-WC ordentlich zu einem Dreieck gefaltet war.

 

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