NIGGLI, REINA und DUSS zockten grosse Kundengelder für ihren exquisiten Lebensstil ab.

Die folgenden Seiten belegen, wie grosszügig die IPCO- Kreditkarte für deren privaten Bedarf verwendet wurde. Obwohl sich die IPCO-Leute bei diversen Bankkonten sowie an der Firmenkasse fortwährend masslos bedienten, wurden weder durch die Strafbehörde noch durch den Liquidator entsprechende Auflistungen der in den Akten verstreut auffindbaren Einnahmen- und Ausgaben-Beträge erstellt.

Dabei gälte es auch festzustellen, welche Provisionen und Geschenke von den einzelnen Betrugs-Gewinnlern zurückzufordern und an die Konkursmasse zurückzubezahlen sind.

Art. 160 StGB Hehlerei 1. Wer eine Sache, von der er weiss oder annehmen muss, dass sie ein anderer durch eine strafbare Handlung gegen das Vermögen erlangt hat, erwirbt, sich schenken lässt, zum Pfande nimmt, verheimlicht oder veräussern hilft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft (...).

2. Handelt der Täter gewerbsmässig, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 90 Tagessätzen bestraft.

 

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