Die SZ- und die GL-Kantonalbank richteten für IPCO Sammelkonten ein, auf welche IPCO-Kunden ihre Gelder einzahlen durften. Dank dem Bank-in-Bank-Modell konnten sie sich Gutschriftsanzeigen an die Einzahler ersparen. Solche wurden nur an IPCO selber ausgestellt.

Die IPCO-Kundengelder wurden bedingungslos an dubiose Adressen in Irland, den USA, in Dubai und in Spanien verschickt. Die verbrieften Sicherheiten von Kantonalbanken liessen die Einzahler im Glauben, alles gehe seinen geordneten Weg, und es gehe mit rechten Dingen zu und her.

Nun werden diese auf Schadenersatz verklagt.

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