Wie sie Staatsanwalt Flüeler ins Leere laufen liessen

Im Gegensatz zu den Kollegen Roland Meier, Frédéric Störi und den Chefs Georg Boller, Benno Annen und Martin Ziegler hatte IPCO-Staatsanwalt Roland Flüeler bei Antritt seines Jobs per 1. März 2004 keinen Dunst, wie es sich um die IPCO-Täter NIGGLI, GARCIA, REINA und DUSS verhielt. Über den Austausch und die Korrespondenz zwischen Spanischer Wirtschaftspolizei und den Schweizer/Schwyzer Behörden seit August 2002 wurde er nicht informiert. Im Zeitraum März / April 2004 wusste er noch nicht,

  • dass die spanischen Behörden schon seit August 2002 eine Strafuntersuchung gegen IPCO anbegehrten
  • dass die Liechtensteinischen Behörden schon seit Herbst 2003 gegen die beiden IPCO-Geschäftsführer REINA und GARCIA ermittelten und ihre Konten in Vaduz, auf welche viele Mio. aus Spanien flossen, sperrten
  • dass nebst der Schwyzer Justiz auch die Zürcher und Schwyzer Kantonspolizei, die Bundesanwaltschaft, die Bundespolizei, die FINMA, die Berner Zentralmeldestelle für Geldwäscherei, etc. von den Mio.-Transfers von IPCO nach Spanien detailliert wussten, und noch mehr über den dortigen Geldabflussdass
  • dass die Selbstanzeige von IPCO-Geschäftsführer REINA vom 1.3.2004 gegen GARCIA und DUSS sowie gegen die IPCO-Kumpanen bei der FX MIDEX SL in Madrid nur ein Ablenkungsmanöver war, denn MIDEX war ja, als Verdunsterin und Umlenkerin der IPCO-Kundengelder, der wichtigste Teil des Betrugsmodells.

Mit List und Tücke wurde der IPCO-Untersuchungsrichter über diesen hinlänglich bekannten Sachverhalt nicht eingeweiht. Dies ergibt sich u.a. aus seinem (im Ratgeber-Stil) gehaltenen Schreiben an IPCO-Anwalt Dr. Chr. BERTISCH vom 5. März 2004. Dort betonte Flüeler mehrfach die Bedeutung einer Strafanzeige direkt in Spanien, wörtlich: „dort Strafanzeige zu erstatten und auf Massnahmen hinzuwirken, wo die allfälligen Veruntreuungshandlungen physisch ausgeführt wurden“ (vgl. Seite 4).

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