Gegen die stv. IPCO-Geschäftsführerin Flavia DUSS hatte das Schwyzer Strafgericht am 18. April 2013 nur eine bedingte Busse auf Bewährung verhängt, da der Beschuldigten keine ungünstige Prognose zu stellen sei. Die Busse wurde ihr bei einer Probezeit von 2 Jahren erlassen. Allerdings war sie keine 6 Monate nach ihrem Abgang bei IPCO bei der von weit her sichtbar oberkrummen Libidfit AG in Hünenberg als Managerin eingestiegen und führte ihren IPCO-Stil einfach weiter.

In Sachen IPCO muss Duss nun aber noch einmal vor Gericht – Wegen Veröffentlichung der Untersuchungsakten zieht die Schwyzer Staatsanwalt den Fall DUSS nun doch vors Kantonsgericht und beantragt eine kleine bedingte Haftstrafe, weil eine solche – wegen guter Führung – natürlich nicht vollzogen werden muss. Die zusätzlichen Untersuchungs- und Gerichtskosten werden ihr wegen toller Prognosen ohnehin geschenkt.

Dies ist besonders stossend. Denn der Präsident des SZ-Kantonsgerichts will allen Gläubigern, die Berufung gegen die Soft-Urteile à la DUSS eingelegt haben, einen Gerichtsvorschuss von je Fr. 1'200.- abknöpfen.Das wären - unter Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit - genau Fr. 1'200 zu viel.

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