Die Urteile des Schwyzer Kantonsgerichtspräsidenten sind aber auch deshalb praktisch unumstösslich, bzw. von exzellentem ethisch-rechtlichem Gehalt, weil Zwillingsbruder Dr. iur. Paul Tschümperlin als Generalsekretär des Bundesgerichts wirkt. Dieser lässt allfällige Beschwerden gegen Urteile aus Schwyz der dafür zuständigen Abteilung zukommen. Wegen der herrschenden brüderlichen Ämterüberschneidung gibt dies Anlass zu Fragen.

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