Am 31. Mai 2016 wurden im Ratshaus Schwyz die Urteile gegen IPCO-Gründer Mike NIGGLI (nicht anwesend) und IPCO-Geschäftsführer Juan Manuel REINA verlesen. Wegen des Verschlechterungsverbots durfte das Strafmass nicht verschärft werden. So irre wirkt bei uns inzwischen übernommenes EU-Recht.

Täter dürfen demnach auf Staatskosten an die nächste Instanz gelangen, ohne jegliches Risiko. Zum Schutz der Täter wurde die Verjährung nicht angehalten. Dies hatte zur Folge, dass alle Zivilforderungen, die Einzahlungen an IPCO vor dem 31. Mai 2001 betreffen, verjährt sind – beim Urteil des Strafgerichts vom 18. April 2013 waren erst Zahlungen vor dem 18. April 1998 verjährt. Indem die Täter Berufung beim Kantonsgericht einlegten, haben sich rund 43 Mio. an IPCO-Einzahlungen von selber «verjährt».

Zum Glück liess das Kantonsgericht die bei ihm gebunkerten rund 8 Mio. an IPCO-Beschlagnahmungen zugunsten der Konkursmasse los –zwecks Auszahlung an die Gläubiger. Und zwar ohne Abzüge für das Strafverfahren und für die nunmehr 12-jährige IPCO-Tändelei. Damit machte das Kantonsgericht auch eine Konzession bezüglich der trölerischen Amtsführung und der mehrfachen Auswechslung der Untersuchungsrichter, die wegen des ihnen auferlegten Informationsaustausch-Verbotes immer neu von vorne zu beginnen hatten.

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