Die angeblich ausführliche Begründung zu den Strafurteilen gegen NIGGLI / REINA / DUSS vom 18. April 2013 wurde am 17. April 2014, also am Kardonnerstag, an die iPCO-Gläubiger verschickt. Das Schwyzer Strafgericht benötigte somit ein volles Jahr, um zu outen, wie es in seiner unermesslichen Unabhängigkeit auf die faktischen Freisprüche gegen die iPCO-Geschäftsführer REINA und DUSS gekommen ist.

Den garantiert unbestechlichen Richtern geschah dabei ein klitzekleiner Fehler, bzw. erlaubten sie sich die Unterdrückung wesentlicher Tatsachen: in der weder vollständigen noch in Teilen ausführlichen Begründung heisst es, nebst einigen Privatklägern habe niemand Berufung gegen die Urteile eingelegt.

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