Gemäss den von IPCO geführten Kundenkonti haben einzelne Kunden ganz nette Gewinne gemacht.

Da diese „Gewinner“ beim IPCO-Untersuchungsrichter aber trotzdem beträchtliche Verluste anmeldeten, bleibt fraglich, wie weit die IPCO-Zahlen verlässlich sind. Das Schwyzer Strafgericht stellte jedenfalls lieber auf die Forderungen der IPCO-Kunden, als auf die IPCO-Buchhaltung ab. Nachfolgend wurden aus dem Datenbestand der Strafuntersuchung einige aussagekräftige Vergleiche zwischen teils beachtlichen „Gewinnen“ und den jeweils angemeldeten Verlusten erstellt. Dabei zeigt sich, dass das Schwyzer Strafgericht die Akten bezüglich der IPCO-Buchhaltung entweder ignorierte, oder dass es diese für komplett unbrauchbar hält. Wie auf den nachfolgenden Seiten ersichtlich, wurden die angemeldeten Verluste durchwegs akzeptiert. Und zwar auch für den Fall, dass IPCO beachtlich hohe Gewinne auswies.

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