Das Gericht darf sich natürlich nicht via diese Webseite informieren – um dem Risiko zu entgehen, befangen zu sein.

Im Gegenteil stellt es einzig auf die Anklage ab. Insbesondere darf es nur beurteilen, was ihm via Anklage vom zweifelsfrei umsichtigen Ankläger auch vorgetragen wird.Unterschlägt die Anklage die Hälfte oder noch mehr, so ist das halt so. Da kennt der bürgernahe und rechtsstatlich austarierte Gang der Instanzen kein Pardon.

In dieser Not veröffentlicht die IG IPCO ein paar Zutaten, die nicht schaden können, auch wenn sie damit nur die Angehörigen des ungebildeten und ungehobelten Plebs erreichen kann.

Sei’s drum.

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