Die ausführliche Begründung zu den Urteilen gegen die IPCO-Bande, reduziert auf IPCO-Erfinder Mike Niggli und die Geschäftsführer Juan-Manuel Reina und Flavia Cornelia Duss (vgl. S. 5-158) besteht nebst zahlreichen Platzfüller-Formalismen praktisch nur aus Lücken, was die Registrierung und die Beurteilung der Straftaten gemäss den vorhandenen Akten anbelangt.

Auch nach seinem Schuld-, bzw. Freispruch vom 18. April 2013 hatte sich das Gericht für die Begründung seiner feuchte Daumen-Urteile offenbar nicht näher um die Kenntnisnahme oder gar Aufarbeitung der Untersuchungsakten bemüht. Auch für die 365 Tage später gequält aufgesetzte Urteilsbegründung ging das Aktenstudium kaum über die Sichtung der rund 150 Biella-Ordnerrücken hinaus.

Ein solches Vorgehen erhöht das Vertrauen in die Kompetenz, Integrität, Rechtschaffenheit, Neutralität, Standhaftigkeit, bzw. Unbestechlichkeit der Schwyzer Justiz nicht.

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