In einem Pilotverfahren hatte die Kantonalzürcherische Steuerhoheit darüber zu entscheiden, ob Gewinne aus sog. Devisenverwaltungsverträgen mit IPCO als steuerfreie Kapitalgewinne, oder doch eher als steuerbare Vermögenserträge einzustufen sind. Bereits im Januar 2003 wurde entschieden: Solche Gewinne sind steuerfrei. Dies schliesst fiktive Gewinne selbstverständlich mit ein.

Dieser Entscheid dürfte all jene Steuerbehörden schrecken, die noch heute IPCO-Gläubigern nachjagen und sogar fiktive – also nur vorgetäuschte – Gewinne versteuert sehen wollen. In einem Fall trieb die Schwyzer Steuerverwaltung bei IPCO-Verlusten von rund Fr. 205‘000.- mehr als Fr. 12‘000.- an Steuern ein. In einem andern Fall fordert das Amt sogar Fr. 400‘000.-, obwohl der Verlust mehrere Millionen Franken beträgt. Solche Methoden schlagen dem Fass noch endgültig den Boden aus.

 

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